GVA warnt vor nicht bauartgenehmigten Leuchtmitteln für Kfz
Ratingen – Im Interesse der Verkehrssicherheit müssen in Deutschland in Verkehr gebrachte Leuchtmittel für Kraftfahrzeuge eine Bauartgenehmigung vorweisen. In der jüngeren Vergangenheit haben Internetshops verschiedentlich Leuchten ohne entsprechende E-Kennzeichnung angeboten und damit gegen geltendes Recht verstoßen sowie die Verkehrssicherheit riskiert. Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) warnt vor Vertrieb und Verwendung solcher Teile.
Wer die StVZO verletzt, missachtet die Schutzinteressen von Verkehrsteilnehmern
Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) schreibt vor, dass Fahrzeugteile, die einer Bauartgenehmigungspflicht unterfallen, nur vertrieben werden dürfen, wenn sie nach einer technischen Prüfung mit einem entsprechenden Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Seriöse Hersteller investieren viel technisches Know-how und Geld, um das amtliche Prüfzeichen für ihre Produkte zu erhalten und damit deren Verkehrssicherheit nachzuweisen.
Im Internet werden Werkstätten und Verbrauchern aber vermehrt Produkte ohne Bauartgenehmigung und vorgeschriebene Kennzeichnung angeboten. GVA-Präsident Hartmut Röhl erklärt, warum der GVA jüngst juristisch gegen solche Verstöße vorgegangen ist: „GVA-Mitglieder verhalten sich rechtskonform und verkaufen keine Leuchtmittel ohne E-Kennzeichnung. Indem aber andere Unternehmen gegen geltendes Recht verstoßen, verschaffen sie sich einen rechtswidrigen Vorteil. Im Interesse der Autofahrer, der Verkehrssicherheit und unserer Mitglieder gehen wir als berufsständische Vereinigung des freien Kfz-Teilehandels gegen diese schwarzen Schafe im Internet vor.“ Oft werden im Internet Teile ohne E-Kennzeichnung unter Hinweisen wie „Nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung“ angeboten. Gemäß Urteilen des OLG Hamm aus den Jahren 2013 (Az. 4 U 26/13) und 2014 (Az. I 4 U 127/13) ändert das nichts am Verbotstatbestand, da dafür lediglich die objektive Eignung der Produkte relevant ist.
Viele Autofahrer kaufen aber dennoch diese in Deutschland nicht zugelassenen Teile. GVA-Präsident Hartmut Röhl erläutert die Gefahren: „Den Autofahrern ist häufig nicht bewusst, dass sie zum einen riskieren, sich und andere Verkehrsteilnehmer damit in Gefahr zu bringen, und zum anderen, dass bei der Verwendung nicht bauartgenehmigter Teile die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen kann. Das kann zum Beispiel verheerende Konsequenzen für den Autofahrer etwa bei Unfällen und der nachfolgenden Aufarbeitung und Regulierung nach sich ziehen.“
Über den GVA
Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) ist der Branchenverband und die politische Interessenvertretung des freien Kfz-Teile-Großhandels in Deutschland. Darüber hinaus spricht er auch für die rund 2000 Einzelhändler von Kfz-Ersatzteilen. Im GVA sind derzeit 133 Kfz-Teilegroßhändler mit über 1.000 Betriebsstellen und 121 Kfz-Teilehersteller organisiert. Weitere Informationen sind unter www.gva.de abrufbar. Kontakt: Alexander Vorbau, M.A.; Referent Öffentlichkeitsarbeit; Tel.: 0 21 02 / 77 0 77-20; a.vorbau@gva.de
Quelle: Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA)