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Sommer birgt erhöhte Unfallgefahr mit Rehwild

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Besonders zur Paarungszeit des Wildes müssen Autofahrer mit erhöhtem Wildwechsel rechnen. Erfahrungsgemäß steigt dann die Kollisionsgefahr mit Wildtieren. Während Rot-, Damm- und Schwarzwild in den Herbst- und Wintermonaten aktiver wird, konzentriert sich die sogenannte Blattzeit des Rehwilds auf den Sommer. Viele Autofahrer unterschätzen daher die Gefahr von Rehwildunfällen im August. Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen rät zu erhöhter Bremsbereitschaft und entsprechend angepasster Geschwindigkeit.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) registrierte im Jahr 2012 mehr als 250 000 Wildunfälle, bei denen ein Schaden von insgesamt 583 Millionen Euro entstand. Die Wildunfallstatistik des Deutschen Jagdverbandes e.V. (DJV) verzeichnete einen Rehwildanteil von 85 Prozent. Jäger schätzen die Dunkelziffer von Wildunfällen noch viel höher ein. Die Paarungszeit des Rehwilds beschränkt sich auf die Monate Juli und August, dann steigt die Aktivität der Tiere. Die Wahrscheinlichkeit, im Sommer in einen Rehwildunfall verwickelt zu werden, ist also recht hoch.

Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen rät auch in den Sommermonaten zu einer angepassten Fahrweise. „Gerade beim Befahren von Landstraßen in Feld- und Waldnähe sollte mit plötzlich auftauchendem Wild gerechnet werden“, so Leser. Im Sommer sind Wildtiere besonders gestresst. Die Erntezeit tut ihr Übriges. Erntemaschinen schrecken vor allem Rehwild auf. Hinzukommt der in der Jägersprache sogenannte Ernteschock.

Abgeerntete Felder bieten für das Wild keinen Schutz mehr, es weicht deshalb auf andere Flächen aus. „Eine Gefahrenstelle, die leicht unterschätzt wird, sind Maisschläge direkt am Fahrbahnrand. Die Maisfelder sind in der Regel schlecht einsehbar, das Wild taucht hier besonders unerwartet auf, die Reaktionszeiten der Kraftfahrer sind dementsprechend kurz“, erläutert Achmed Leser. „Da hilft nur erhöhte Bremsbereitschaft und runter mit der Geschwindigkeit.“

Kommt es zu einem Zusammenprall mit Wildtieren, wird in den meisten Fällen am Fahrzeug ein nicht unerheblicher Sachschaden verursacht. „Personenschäden kommen oft dann hinzu, wenn das Tier bei hoher Geschwindigkeit ins Fahrzeuginnere katapultiert wird oder es in der Schrecksekunde aufgrund von Ausweichmanövern zu einem Folgeunfall kommt“, weiß Schadengutachter Achmed Leser zu berichten.

Das bekannte Verkehrsschild „Wildwechsel“ mit dem springenden Hirsch weist auf Streckenabschnitte hin, auf denen das Wild häufig die Fahrbahn quert. Hier sollten Autofahrer besonders aufmerksam unterwegs sein und das Tempo reduzieren. Tausende Verkehrsteilnehmer werden trotzdem jedes Jahr von den unvorhersehbaren Straßenüberquerungen der Tiere überrascht. Unfallexperte Leser rät: „Prinzipiell sollte dann eine Vollbremsung eingeleitet werden.

Ein Ausweichen ist oftmals kaum möglich und birgt die Gefahr, im Graben oder am nächsten Baum zu landen. Folgeunfallschäden, die durch das Ausweichen entstehen, sind im Zweifel nicht durch die Teilkasko abgedeckt. Diese reguliert normalerweise nur Fahrzeugschäden durch Haarwild.

Ein Wildunfall ist unter allen Umständen unverzüglich der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle zu melden. Angefahrene bzw. getötete Tiere dürfen auf gar keinen Fall mitgenommen werden. Dies erfüllt den Straftatbestand der Wilderei.

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