Damit der Radausflug nicht den Führerschein kostet
München. Radfahren macht Spaß und ist sicherlich eine der einfachsten und umweltverträglichsten Möglichkeiten von A nach B zu kommen. Im Sommer ist das Rad daher ein beliebtes Gefährt für einen Ausflug in den Biergarten, zur Gartenparty oder zum nächsten Volksfest. Da bei solchen Anlässen der Alkoholgenuss nicht unüblich ist, sollten Radfahrer einige Sicherheitsregeln unbedingt beachten.
Wie schnell Alkohol wirkt und welche Folgen er auf das Verhalten hat, ist von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig. Ausschlaggebend sind die Menge ebenso wie der Alkoholgehalt der Getränke, das Körpergewicht, die allgemeine körperliche Verfassung und die Menge und Beschaffenheit der zuvor eingenommenen Mahlzeit.
Diese zahlreichen Faktoren machen die Wirkung von Alkohol nahezu unberechenbar. „Nach dem Trinken gelangt der Alkohol über den Dünndarm in den Blutkreislauf. Der Abbau des Alkohols wird vom Körper zwar sofort eingeleitet, doch dauert er seine Zeit. Der Körper baut nur rund 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab“, sagt Verkehrsexperte Gerhard Laub von TÜV SÜD. „Daher kann es durchaus sein, dass man am nächsten Tag immer noch alkoholisiert ist. Lieber ein paar Stunden länger warten, bevor man sich wieder aufs Rad schwingt.“
Der Gedanke auf den Drahtesel umzusteigen, weil dort die Konsequenzen unter Alkoholeinfluss nicht so weitreichend sind wie mit dem Auto, ist ein Irrtum. Denn auch Radler machen sich ab 1,6 Promille wegen einer Trunkenheitsfahrt strafbar. Zeigt ein Radfahrer Ausfallserscheinungen, wie etwa durch Schlangenlinien, genügen schon geringere Werte. Das kann zu empfindlichen Geldstrafen führen und auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Folge haben. Deswegen sollte nach dem Alkoholgenuss im eigenen Interesse – aber auch im Interesse anderer Straßenverkehrsteilnehmer – das Fahrrad besser stehen bleiben.