AktuellFeatured

Früh üben lohnt sich: Wie sich „Begleitetes Fahren ab 17“ bei der Kfz-Versicherung auszahlt

ARKM.marketing

Saarbrücken – Viele Jugendliche können es kaum erwarten, sich nach bestandener Führerscheinprüfung hinters Steuer zu setzen. Die Verkehrsunfallstatistik zeigt jedoch, dass das nicht ganz ungefährlich ist: Fahranfänger im Alter von 18 bis 25 Jahren sind häufiger in Unfälle verwickelt als andere Verkehrsteilnehmer.

 Foto:  CosmosDirekt/  Thinkstock_Photodisc_Ryan McVay

Foto: CosmosDirekt/ Thinkstock_Photodisc_Ryan McVay

​(1) Mit dem Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ (BF17) können Jugendliche mit einer Begleitperson an ihrer Seite schon früher anfangen, Fahrpraxis zu sammeln und sicherer im Straßenverkehr zu werden. Roman Wagner, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt die Vorteile des Führerscheinmodells und verrät, wo sich bei der Kfz-Versicherung Sparpotenzial verbirgt.

Sicherer unterwegs durch „Begleitetes Fahren ab 17“

BF17-Teilnehmer verursachen 30 Prozent weniger Unfälle und verstoßen 20 Prozent weniger gegen die Verkehrsregeln als andere Fahranfänger.
​(2) Ein weiterer Pluspunkt für junge Fahrer: Wer schon mit 17 Jahren seine Fahrerlaubnis macht, sammelt früher wichtige Fahrpraxis und kann mit 19 Jahren seine Probezeit beenden. Die Null-Promille-Grenze gilt bis zum 21. Lebensjahr.

Voraussetzungen für die Begleitperson

Begleiter eines 17-jährigen Fahranfängers kann jeder werden, der mindestens 30 Jahre alt ist und selbst seit über 5 Jahren ununterbrochen einen Pkw-Führerschein besitzt. Zudem muss die Person in der amtlichen BF17-Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Darüber hinaus gilt seit Mai 2014, dass die Begleitperson nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben darf.

Doppelt profitieren: Fahrpraxis sammeln und Geld sparen

BF17-Führerscheinneulinge profitieren nicht nur im Straßenverkehr von ihrer frühen Fahrpraxis, sondern auch bei der Kfz-Versicherung. Denn viele Versicherer schließen Fahranfänger, die am „Begleiteten Fahren ab 17“ teilnehmen, für diese Zeit kostenlos in den bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag der Eltern mit ein. „Dies sollte am besten noch vor Beginn des tatsächlichen begleiteten Fahrens einfach mit dem jeweiligen Kfz-Versicherer abgeklärt werden“, empfiehlt Roman Wagner. Mit dem 18. Geburtstag dürfen die Fahrneulinge dann erstmals ganz allein im Auto unterwegs sein. Soll das Auto der Eltern weiter mitgenutzt werden, muss der 18-Jährige rechtzeitig vorher als weiterer Fahrer in den bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag der Eltern eingetragen werden. Die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ kann sich auch hierbei positiv auswirken. „Viele Kfz-Versicherer honorieren die bereits gesammelte Fahrpraxis mit einem günstigeren Versicherungsbeitrag“, sagt Roman Wagner.

Auch bei der Versicherung des ersten eigenen Autos sparen

Wer mit 18 Jahren sein erstes Auto kostengünstig versichern möchte, kann es als „Zweitwagen“ seiner Familie versichern. Dabei wird dieser weitere Kfz-Versicherungsvertrag meist in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Das senkt den zu zahlenden Kfz-Versiche­rungsbeitrag. Auch hier kann die vorherige Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ positiv für die zu zahlenden Versicherungsbeiträge sein.

​(1) Deutsche Verkehrswacht
​(2) Deutsche Verkehrswacht

Schauen Sie vorbei und entdecken Sie die Möglichkeiten bei Deutschlands führendem Online-Versicherer auf unserer neuen Webseite www.cosmosdirekt.de

Quelle: Cosmosdirekt/ www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-bf17
​​

Zeige mehr
ARKM.marketing

Ähnliche Artikel

Back to top button