Kfz-Versicherungswechsel: Damit man im Schadenfall nicht draufzahlt
Jedes Jahr im Spätherbst haben viele Millionen deutsche Autofahrer die Chance zum Wechsel ihrer Kfz-Versicherung. „Weil die allermeisten Jahresverträge zum 31. Dezember ablaufen, ist der 30. November der entsprechende Stichtag für die Kündigung“, erklärt Oliver Schönfeld, Fachjournalist beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Bei einer Beitragserhöhung des bisherigen Versicherers könne man sogar noch innerhalb eines Monats nach Erhalt der neuen Beitragsrechnung kündigen. Wechselwillige Autofahrer, so Schönfeld, sollten allerdings keinesfalls nur auf den Preis der Police achten – es komme vor allem auch auf die Leistungen des Tarifs und den Kundenservice an.
Eigenschäden können in der Haftpflicht mitversichert sein
Wer beispielsweise mit dem Familienauto eine Delle in den vor der Garage stehenden Zweitwagen fährt, kann bei der Schadenregulierung eine böse Überraschung erleben: Die Haftpflichtversicherung des Familienwagens ist für einen solchen Eigenschaden generell nicht zuständig. Einige Versicherungen haben auf diese „Lücke“ reagiert und zahlen auch für solche Eigenschäden – wie etwa die Kfz-Haftpflicht der DEVK im Komfort- und Premium-Schutz.
Ein anderes klassisches Beispiel für einen Eigenschaden ist der Fall, dass man beim Rangieren mit dem Auto die Einfahrt oder Garage beschädigt. Allein die Reparatur eines defekten Garagentors beläuft sich schnell auf einen vierstelligen Betrag. „In unseren Tarifen würde für den Autobesitzer eine Selbstbeteiligung von 500 Euro fällig werden, den Rest des Schadens übernehmen wir bis zu einem Höchstbetrag von 150.000 Euro pro Jahr“, erläutert Peter Boecker, Leiter der Abteilung Kraftfahrtschaden der DEVK.
Autoinhaltsversicherung als Teil der Kasko
Lederjacke, Sonnenbrille, CDs – in einem Pkw sammeln sich über die Zeit einige Werte an. Mit der Autoinhaltsversicherung kann man das Innenleben des Fahrzeugs absichern – und zwar nicht nur im Alltag, sondern auch auf Reisen. Im Komfort-Schutz der DEVK sind Gegenstände des persönlichen Bedarfs bis zu einem Wert von 500 Euro versichert, im Premium-Schutz sogar bis zu 1.000 Euro. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.
Wechselbonus von zehn Prozent
Bei der DEVK macht sich ein Wechsel im Übrigen besonders bezahlt. Wer bis zum 31. Dezember 2015 eine Kfz-Versicherung für Pkw mit Vertragsbeginn 1. Januar 2016 abschließt, darf sich über einen Wechselbonus in Höhe von zehn Prozent auf den Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungsbeitrag freuen. Bundesweit arbeitet der Kölner Versicherer mit rund 6.000 Partnerwerkstätten zusammen, 70 Prozent davon sind Markenwerkstätten. Unter www.devk.de gibt es viele weitere Informationen.
Quelle: (djd)