LeasePlan Deutschland bietet ab sofort die Elektronische Fahrerunterweisung an
Neuss – LeasePlan Deutschland erweitert sein Serviceportfolio, damit Fuhrparkleiter noch einfacher ihren rechtlichen Pflichten im Fuhrpark nachkommen können. Deshalb bietet das Neusser Leasingunternehmen ab sofort die Elektronische Fahrerunterweisung als Service an. „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – dieses Sprichwort hat auch im Fuhrpark Relevanz – und zwar, wenn es um die rechtlichen Verpflichtungen geht“, so Gunter Glück. Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) Vorschrift 70 (ehemals BGV D29) dürfen Unternehmer Mitarbeitern das Führen von Fahrzeugen nur erlauben, wenn sie „in das Führen dieses Fahrzeugs“ unterwiesen worden sind. Die Unterweisungen müssen vor der Erstfahrt erfolgen und sind jedes Jahr zu wiederholen. „Die Vorschrift ist sehr sinnvoll, aber leider auch mit einem enormen administrativen Aufwand für die Fuhrpark-Beteiligten verbunden. Als Full-Service-Leasinganbieter ist es uns ein Anliegen, unsere Kunden überall da zu entlasten, wo dies möglich ist“, so Glück. Und weiter: „Mit der Elektronischen Fahrerunterweisung erweitern wir unser Portfolio, damit Fuhrparkleiter noch besser – und einfacher – ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen können.“ Über den Onlinekurs können Unternehmen arbeitsplatzspezifische Gefährdungen zielgerechtet vermitteln und die regelmäßige Unterweisung pflichtgemäß dokumentieren. Die abschließende individuelle Gefährdungsbeurteilung obliegt dem Unternehmen und erfolgt durch ein abschließendes Gespräch zwischen Fahrer und dem Vorgesetzten.
LeasePlan setzt DGUV zertifiziertes e-Learning ein
Die Wissensvermittlung im Online-Kurs erfolgt über verschiedene Lernmodule, die anschließend mit einem integrierten Abschlusstest überprüft werden. Unternehmen erhalten mit dem Service von LeasePlan doppelte Rechtssicherheit: Erstens: Wird die Durchführung der Unterweisung durch das e-Learning-Tool belegbar dokumentiert. Damit können Fuhrparkleiter belegen, dass die Unterweisung der Dienstwagenfahrer erfolgt ist – und mit welchem Ergebnis. Das ist wichtig, denn bei Bedarf sind Unternehmen verpflichtet zu belegen, dass sie die rechtlichen Vorschriften tatsächlich umgesetzt haben. Verletzungen der DGUV Vorschrift 70 können gravierende Folgen haben: Neben einem Bußgeld kann die Berufsgenossenschaft unter Umständen Versicherungsleistungen verweigern, wenn dies auf Vorschrifts-Missachtung zurückzuführen ist. Zweitens verwendet LeasePlan eine Lösung, die von der DGUV zertifiziert wurde. „Wir bieten diese Lösung für die Elektronische Fahrerunterweisung erst jetzt an, weil wir nur eine zertifizierte Lösung einsetzen möchten – denn unsere Kunden sollen auf uns und auf die Marke LeasePlan vertrauen können“, erläutert Glück.
LeasePlan bietet den neuen Service der Elektronischen Fahrerunterweisung auch als Paketlösung in Kombination mit der Elektronischen Führerscheinkontrolle an. „Durch die Bündelung der beiden Services ergeben sich sinnvolle Synergien, so kann zum Beispiel die Fahrerdatenpflege zeitgleich erfolgen und Dienstwagenfahrer profitieren von einem Single Sign-On“, hebt Glück hervor.
Quelle: LeasePlan Deutschland GmbH