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Steinschlag: Reparatur der Windschutzscheibe häufig möglich

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TÜV Rheinland: Beschädigung darf nicht im Fernsichtbereich liegen – Defekte Scheibe unverzüglich austauschen – Blendgefahr durch schadhafte Oberfläche

Köln – Plötzlich ein lauter Knall und in der Windschutzscheibe des Autos klafft ein kleiner Krater – Steinschlag. Bei solchen Schäden ist häufig eine preisgünstige Reparatur mit einem speziellen Harz möglich. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Teilkaskoversicherung. Doch es gibt einige Einschränkungen für die sogenannte Smart Repair. „Die beschädigte Stelle darf eine bestimmte Größe nicht überschreiten und nicht im Fernsichtbereich des Fahrers liegen“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland, und fügt hinzu: „Dieser ist 29 Zentimeter breit und liegt mittig über dem Lenkrad.

Foto: ARKM Archiv
Foto: ARKM Archiv

Oben und unten wird die Zone begrenzt durch das Wischfeld der Scheibenwischer.“ Hier ist auf keinen Fall eine Reparatur möglich, es bleibt nur der Austausch der kompletten Scheibe. Außerdem wird immer eine neue Scheibe fällig, wenn ein Riss größer als fünf Zentimeter ist oder – egal wie lang – bis an den Scheibenrand ragt. Übrigens: Eine derart defekte Windschutzscheibe gilt bei der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es gibt keine Prüfplakette.

Beratung bei TÜV Rheinland-Prüfstellen

Bei sämtlichen Steinschlagschäden beraten die Spezialisten in allen TÜV Rheinland-Prüfstellen den Autofahrer. Generell gilt: Beschädigungen an der Windschutzscheibe unverzüglich in einer Fachwerkstatt beheben lassen. „Im Fachhandel erhältliche Scheibenpflaster schützen die defekte Stelle bis zur Reparatur vor Verunreinigungen und Feuchtigkeit. Als Notbehelf reicht auch ein durchsichtiges Klebeband. Wichtig: Beim Aufbringen muss das Glas absolut trocken sein“, sagt TÜV Rheinland-Fachmann Sander.

Verschleißteil Windschutzscheibe

Die Windschutzscheibe ist wie der Auspuff oder die Bremsbeläge ein Verschleißteil. Der ständige Aufprall von Staubpartikeln und kleinen Steinchen schädigt im Laufe der Jahre die Oberfläche. „Ist die Scheibe von unzähligen winzigen Vertiefungen übersät, bildet sich bei tief stehender Sonne oder abends im Fahrlicht des Gegenverkehrs gefährliches Streulicht. Diese Reflexionen können den Fahrer blenden und seine Sicht erheblich einschränken“, betont Sander. Dann bleibt im Sinne der Verkehrssicherheit nur ein Austausch der Scheibe übrig.

Quelle: TÜV Rheinland

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