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Vandalismus im Urlaub: Was Autoreisende beachten sollten

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Saarbrücken – In Fällen von Vandalismus lassen sich die Täter oft nicht ermitteln. Eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung reguliert auch im Ausland entstandene Schäden.

Einer aktuellen forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt zufolge waren drei von vier Deutschen (74 Prozent) schon mindestens einmal mit dem Auto im Ausland unterwegs.(1) Nicht immer ohne Folgen: Kratzer am Lack, abgebrochene Außenspiegel oder eingeworfene Fensterscheiben – 8 Prozent der Auslandsreisenden fanden am Wagen bereits Spuren von Vandalismus vor. Besonders ärgerlich: Oftmals bleibt der Verursacher unbekannt. Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, erklärt, wie Versicherte sich im Fall von Vandalismus im Ausland am besten verhalten sollten.

Richtiges Verhalten bei Vandalismus

Der Schaden ist nicht zu übersehen – was nun? „Vandalismus erfüllt den Tatbestand einer Straftat. Daher sollte ein Schaden direkt der Polizei gemeldet werden“, rät Frank Bärnhof. Je nach Art des Schadens fallen für die Reparatur hohe Kosten an. Bleibt der Täter jedoch unerkannt, muss der Autobesitzer diese selbst tragen. Deshalb empfiehlt sich eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung, die bei den meisten Anbietern auch im Ausland entstandene Schäden reguliert. Zudem sollten Opfer von Vandalismus den Versicherer unverzüglich informieren.

Welche Versicherung hilft bei Kratzern, Beulen & Co.?

„Grundsätzlich hängt es von der Art des Schadens ab, ob die Voll- oder Teilkaskoversicherung dafür aufkommt“, erklärt Frank Bärnhof. Sind Fahrzeugscheiben oder Spiegel zu Bruch gegangen, deckt die Teilkaskoversicherung diese Schäden ab. Sie kommt auch bei Extremfällen für den Schaden auf, zum Beispiel bei Brandstiftung. In allen anderen Fällen von Vandalismus – etwa bei Blech- oder Lackschäden – leistet dagegen die Vollkaskoversicherung Schadenersatz.

(1) Repräsentative forsa-Umfrage „Autofahren in der Urlaubszeit“ im Auftrag von CosmosDirekt. Im Juli 2015 wurden 2.002 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt.

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-vandalismus-ausland

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Quelle: (ots) 

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