VW Skandal Sensation – Gericht verurteilt Händler, schwerwiegender Mangel, Schadensersatz möglich
Lahr – Es ist eine juristische Bombe detoniert, die wegweisenden Charakter auch für deutsche Geschädigte hat: ein Gericht hat in Österreich festgestellt, dass ein Händler für die Manipulation durch im Abgasskandal einstehen muss und er die Verantwortung nicht auf den Hersteller abschieben kann. Das Gericht hat die Mängel als schwerwiegend eingestuft. Nach einem Bericht der Kronenzeitung bedeutet dies, dass Schadensersatz zu leisten ist.
Die Folge soll laut der Rechtsanwälte, die das Klageverfahren führen, sein, dass Ansprüche auf Schadensersatz in Österreich eingeklagt werden können. Das Ziel des Verfahrens sei es, dass dem Kläger die entstandenen Schäden ersetzt werden. Die eingebaute Software entspreche nicht der Typisierung und deshalb stimme auch die Nova nicht. Dabei handelt es sich um die Normverbrauchsabgabe, die in Österreich einmal fällig werde bei der Zulassung eines PKW und vom Co2-Wert abhängt. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten, ob die Nachbesserung Nachteile und damit Folgeschäden wie Mehrverbrauch, Minderleistung oder eine Wertminderung mit sich bringt, fordert die Kanzlei deshalb von VW ein Anerkenntnis, dass VW für alle Schäden und Nachteile aufkommt, die entstehen können. Sollte es dazu nicht kommen, kündigt die Rechtsanwaltskanzlei bereits jetzt an, gerichtliche Hilfe gegen VW in Anspruch zu nehmen. Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mehrere tausend Geschädigte des VW Abgasskandals vertritt, hat das Verfahren in Österreich auch für Geschädigte in Deutschland wegweisenden Charakter. Rechtsanwalt und Fachanwalt Ralph Sauer teilt dazu mit: „Das österreichische Kaufrecht entspricht demjenigen in Deutschland. Inhaltlich wurde das Gewährleistungsrecht in der EU durch eine Richtlinie bereits 2002 vereinheitlicht und auch in Österreich umgesetzt. Österreichische und deutsche Kunden haben daher im Wesentlichen dieselben Rechte. Das Gericht in Österreich hat festgestellt, dass ein schwerwiegender Mangel vorliegt, der die Gewährleistungspflichten des Händlers auslöst. Dies muss auch in Deutschland gelten. Auch deutsche Gerichte werden deshalb nicht umhinkommen, einen schwerwiegenden Mangel anzunehmen und den Geschädigten Recht zu geben. Wir sind hier erst am Anfang.“
Besonders gravierend sind nicht nur mögliche Folgeschäden wie Mehrverbrauch und Minderleistung, sondern vor allem auch ein möglicher Minderwert der Fahrzeuge. Rechtsanwalt Ralph Sauer teilt dazu mit: „Zahlreiche unserer Mandanten berichten, dass sie entweder das Fahrzeug überhaupt nicht oder nur mit einem erheblichen Verlust verkaufen können. So wird von Wertverlusten bis zu 20% berichtet. Auch würden teilweise Mercedes- und BMW-Händler die Fahrzeuge überhaupt nicht in Zahlung nehmen.“ Zuletzt berichtet auch Focus Online über Wertminderungen. Michael Velte, Vorstandsvorsitzender des VMF (Verband der markenunabhängigen Fuhrparkmanagementgesellschaften e.V., sagte zu FOCUS Online: „Ein vom Hersteller durch die Manipulation ausgelöster Wertverlust betroffener Fahrzeuge führt zu einem betriebswirtschaftlichen Schaden bei den Gebrauchtwagenvermarktern. Vor allem sind die bei Vertragsbeginn kalkulierten Restwerte für alle manipulierten Fahrzeuge des Volkswagenkonzerns in der Regel nicht mehr erzielbar. Denn die möglichen Käufer können Risiken und Folgewirkungen der Abgasmanipulation immer noch nicht einschätzen und müssen beim Erwerb solcher Fahrzeuge explizit auf diesen Mangel hingewiesen werden.“
Nach der Rechtsprechung des BGH und des Oberlandesgerichts Jena berechtigt eine Wertminderung von 1% und mehr bereits zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Nach den neusten Enthüllungen in den USA und der Verschiebung des Passat Rückrufs dürften die Rechte der VW Geschädigten einfacher durchgesetzt werden können. Das bestätigt jetzt auch das Urteil aus Österreich. Die Medien hatten berichtet, dass sich der Rückruf des VW Passats verschiebe, weil möglicherweise zu hohe Spritverbräuche durch die Nachrüstung entstehen. In den USA soll die Software noch 2015 verbessert worden sein, weil sie angeblich im normalen Fahrbetrieb zu oft in den Prüfstandmodus geschalten habe. Dadurch sei es zu einem hohen Dieselpartikelausstoß mit den entsprechenden negativen Folgen für den Dieselpartikelfilter gekommen. All dies kann negative Auswirkungen auf den Wert der Fahrzeuge haben, was deutsche Gerichte berücksichtigen müssen. Dies ist bisher noch nicht geschehen.
Quelle: (ots)