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Fahrerflucht – Die Folgen sind nicht immer absehbar

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Dass Fahrerflucht kein Kavaliersdelikt ist, dürfte den meisten Menschen bewusst sein. Dennoch geschieht sie immer wieder. Ob “Parkrempler” mit Sachschaden oder tatsächlicher Personenschaden – Verursacher entfernen sich hin und wieder vom Unfallort. Gerade bei Unfällen mit Personenschäden können aber auch schwerwiegende Strafen drohen.

Ein besonders dramatisches Beispiel für eine Unfallflucht hat im März im oberbergischen Radevormwald stattgefunden. Ein 20-Jähriger fuhr damals mit seinem Kleinwagen über eine Landstraße und überfuhr im Dunklen etwas, das er für ein Tier hielt. Erst am nächsten Tag erfuhr er aus den Medien, dass ein 63-Jähriger tot auf der Fahrbahn aufgefunden wurde. Der 20-Jährige stellte sich der Polizei. Neben einem Verfahren wegen fahrlässiger Tötung muss er sich auch für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort verantworten.

Allein für eine Fahrerflucht kann bereits eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen. Daher lohnt es sich in jedem Fall, so schnell wie möglich einen Anwalt für Fahrerflucht wie RA Achim Feiertag zu kontaktieren. Ein Fachanwalt ist einer derartigen Situation nicht zum ersten Mal ausgesetzt und kann Tipps geben, die auch strafmildernd wirken. Im Fall des 20-Jährigen hat der junge Mensch bereits eine Sache intuitiv richtig gemacht: Er hat sich innerhalb von 24 Stunden selbst gestellt. Dies wird als “tätige Reue” gewertet.

Als “tätige Reue” kann die Strafmilderung in weniger dramatischen Fällen sich sogar so auswirken, dass keine Strafe fällig wird. Bei einem leichten Touchieren eines anderen Pkw beim Ausparken beispielsweise, bei dem nur ein kleiner Kratzer zurückbleibt, wäre vorstellbar, dass auf eine zusätzliche Strafe verzichtet wird, solange der Verursacher für den entstandenen Schaden aufkommt. Alternativ liegt auch eine geringe Geldstrafe im Bereich des möglichen.

Wie der Fall des 20-Jährigen ausging oder vielleicht noch ausgehen wird, ist unbekannt. Für ihn bleibt zu hoffen, dass ihn eine gute Verteidigung vertritt. Daraus lernen kann man, dass auch bei geringen Schäden eine Unfallflucht nicht lohnt – ohne Abklärung kann auch ein höherer Schaden nie ausgeschlossen werden. Daher sollte sich ein Unfallverursacher lieber zweimal überlegen, ob er sich wirklich aus dem Staub machen möchte – oder ob es nicht sinnvoller und auch sicherer wäre, auszusteigen und den Konsequenzen ins Auge zu sehen, sodass sie ihn nicht rückblickend überfallen können.

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