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TÜV SÜD – Die letzte Meile ist elektrisch und bietet verschiedene Angebote

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München – People Mover, autonome Fahrzeuge, Flugtaxis – es wird an vielen Konzepten für die neue Mobilität gearbeitet. Besonders im Fokus: die letzte Meile. Viele Konzepte sind zwar noch Zukunftsmusik. Gerade aber in den Metropolen funktioniert „ohne Auto“ immer besser – selbst direkt bis vor die Haustür. Für die letzte Meile stehen in der Regel verschiedene Angebote zur Verfügung. E-Scooter, E-Roller, Leihfahrräder, Hoverboards: Wer den Weg bis zur Haustür nicht mit Muskelkraft bewältigen will, dem bieten Elektrokleinstfahrzeuge bereits jetzt eine bequeme und stets zuverlässige Alternative. Was heißt das überhaupt – letzte Meile? Welche Angebote gibt es bereits und welche Konzepte stehen in der Entwicklung – ein Überblick von den TÜV SÜD-Experten.

Wer in München, Berlin, Hamburg oder Köln mit der letzten U-Bahn nach Hause fährt, der sucht sich mit dem Handy das passende Gefährt für die Überwindung der letzten Meter bis an die Haustür aus – die letzte Meile eben. Die verschiedensten Portale, solche von großen Mobilitäts-Anbietern oder auch städtische Apps, bieten hier viele Möglichkeiten. Wo der nächste E-Scooter, das Leihfahrrad oder Elektroauto steht, sieht man auf der Karte. Viele Städte bieten gerade auch fürs Umland Sammeltaxis oder Kleinbusse an – die immer häufiger auch elektrisch betrieben sind. „Der Elektroantrieb kann gerade auf der Kurzstrecke seine Stärken bereits voll ausfahren. Er ist also neben der Muskelkraft genau der richtige Antrieb für die letzte Meile. Selbst für den Lieferbereich sind immer mehr Elektrotransporter im Einsatz“, sagt Karsten Graef von TÜV SÜD.

Überall:

Kaum zu glauben, aber die Zulassung von E-Scootern für den Straßenverkehr ist beinahe schon ein Jahr her. Nach turbulentem und vor allem medienwirksamen Start sind die viel diskutierten Roller mit Elektromotor vielerorts fester und weitgehend akzeptierter Bestandteil des Straßenbildes der Großstädte geworden. Leihroller punkten vor allem durch einfachen Gebrauch, schnelle Verfügbarkeit und geringe Zulassungsbeschränkungen. Wer mindestens 14 Jahre alt ist, darf den Roller im Straßenverkehr benutzen, einen Führerschein benötigt man dafür nicht. Allerdings ist das Fahren nur auf vorgeschriebenen Wegen erlaubt: Wo vorhanden Radwege und Fahrradstraßen und wo nicht auf der Straße. Der Gehweg ist passé. Eine Helmpflicht besteht nicht und nicht nur für die nächtlichen Transfers vom Klub in die Koje gilt ab 18 Jahren die Promillegrenze. Dazu Graef: „Für uns bei TÜV SÜD gilt bei der Benutzung von Fahrzeugen generell: 0 Promille! Dass es sicherer ist, einen Helm zu tragen, versteht sich von selbst.“

Gut verbreitet:

Schneller, komfortabler, ohne Zweitakt-Duft und an der frischen Luft unterwegs sind Besitzer einer entsprechenden Fahrerlaubnis (Klassen AM/B) dagegen mit dem größeren E-Roller zum Ausleihen. Das passende Fahrzeug ist schnell gefunden: Wo der nächste Roller steht, weiß das Smartphone; gebucht und bezahlt wird auch damit. Weil man den E-Roller auch mit dem Autoführerschein fahren darf, boomt die Ausleihe in den Metropolen. Entsprechend vielfältig ist das Spektrum der Anbieter. Fürs Fahren der Roller braucht es Übung. Schließlich fahren die Stromer in der Regel 45 Stundenkilometer. Deshalb gilt: Vor der Ausleihe trainieren. „Bremsen, Kurven fahren, ausweichen. Rollerfahren hat nichts mit Radeln zu tun“, betont Graef. Ein Roller hat mit 80 bis 130 Kilogramm einfach wesentlich mehr Masse, mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Dynamik.“ Gerade wenn die Straßen rutschig sind, muss Bremsen gekonnt sein. Wer vorne zu stark bremst, kann wegrutschen, wer nur hinten verzögert, fährt mangels ausreichender Wirkung auf. Fürs Umfahren von Hindernissen gilt: Bremsen, Griffe lösen und Umfahren, dann wieder bremsen. Der TÜV SÜD-Fachmann: „Nur die wenigsten der kleinen Roller haben ABS. Bremsen und ausweichen müssen deswegen besonders geübt sein.” Im Gegensatz zum E-Scooter besteht Helmpflicht. In der Regel wird ein Helm mit angeboten, auf jeden Fall die Größe checken und sichergehen, dass das Modell nach UN R-22 / 05 geprüft ist. Der Helm muss mit dem entsprechenden Label gekennzeichnet sein. Eine eigene Kopfsocke sorgt für hygienische Verhältnisse. Besser ist es allerdings, einen eigenen Helm zu verwenden.

Ordentlich ausbalanciert:

Die wichtigste Voraussetzung fürs Fahren mit Hoverboards (mit und ohne Lenkstange) wie etwa Segway oder Bluewheel ist ein gutes Körpergefühl. Der Roller steuert sich zwar nahezu intuitiv, genauer noch, durch Gewichtsverlagerung. Trotzdem ist Training gefragt. Beste und günstigste Möglichkeit, sich auf die Gleichgewichtsübung vorzubereiten, ist, bei einer Sightseeing-Tour mitzumachen. Hier findet in der Regel zuvor eine Einführung statt. „Wer ein Hoverboard kauft, sollte die Anweisungen in den jeweiligen Handbüchern genauestens beachten – insbesondere dann, wenn man noch nie gefahren ist“, betont Karsten Graef. Leih-Hoverboards gibt es in der Regel nur im Zusammenhang mit Anbietern von Stadtführungen, die einem das Gerät dann zur Verfügung stellen. Die eigene Anschaffung ist relativ teuer – zwischen mehreren Hundert und bis zu 10.000 Euro. Hier mag ein Grund liegen, warum sich Hoverboards noch nicht für die letzte Meile durchgesetzt haben. Ach so: Gefahren werden dürfen die Rollerbretter wie E-Scooter auch nur auf Fahrradwegen und Schutzstreifen. Seit dem vergangenen Jahr darf man Segways auch schon mit 14 Jahren fahren.

Einen großen Sprung insgesamt aber auch für die letzte Meile versprechen sich die Entwickler vom automatisierten Fahren. Denn dann kümmert sich der Computer komplett um den sicheren Heimweg. Neben dem des eigenen Fahrzeugs gibt es hier die verschiedensten Konzepte. Vom People Mover Bus Shuttle über autonome Taxis bis hin zum autonomen Heimflug im Flugtaxi.

Quelle: TÜV SÜD AG

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